AKTUELLES

Absage der Hauptver­sammlung von BUWETU

DONZDORF – Der Vorstand von BUWETU hat entsprechend der Satzung zur Ordentlichen Jahreshauptversammlung am 26. September 2020 eingeladen. Eine Versammlung in der gewohnten Form durchzuführen ist wegen der aktuellen Bestimmungen leider nicht möglich.

Da keinem Mitglied der Zugang zur Hauptversammlung verwehrt bleiben darf, sehen wir uns gezwungen, die Hauptversammlung 2020 mit der Hauptversammlung 2021 zusammen zu legen. Bis zum neuen Termin im September 2021 sollte es möglich sein, eine Versammlung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen aller Corona-Verordnungen durchzuführen und damit den Mitgliedern zu ermöglichen, wie in den Jahren zuvor, ihre Rechte als Vereinsmitglieder wahrzunehmen.

Die gesetzlichen Grundlagen der Absage finden sich in Art. 2 des ,,Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivilgesetz“ vom 27.3.2020 (BGBlI 2020 S. 569).

Der Vorsitzende bleibt trotz Zeitablauf mit allen Rechten und Pflichten im Amt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung des Nachfolgers.

Allen unseren Mitgliedern wünschen wir eine gute Zeit. Bleiben Sie weiterhin gesund!

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